Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hamburger Baustellenservice
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Hamburger Baustellenservice, Inhaber Artur Slawomir Boruch, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden über Dienstleistungen, Mietleistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Baustellen und Bauprojekten.
Zum Leistungsangebot können insbesondere gehören:
Vermietung von Bauzäunen und Zubehör,
Lieferung, Transport, Montage und Demontage von Bauzäunen,
Bauzaunwerbung, Sichtschutz, Banner und Druckleistungen,
Baustellenbeschilderung,
Baumschutzmaßnahmen,
Organisation und Durchführung weiterer vereinbarter Baustellendienstleistungen sowie
individuell vereinbarte Leistungen im Zusammenhang mit Baustellen und Bauprojekten.
Welche Leistungen im konkreten Auftrag geschuldet werden, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
Diese AGB können auch für Leistungen gelten, die nicht unmittelbar über die Website angeboten oder bestellt werden, sofern sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Anfragen über die Website, telefonisch, per E-Mail oder auf anderem Wege sind unverbindlich.
Angebote von Hamburger Baustellenservice sind, soweit darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, unverbindlich.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch einvernehmlichen Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Art, Umfang, Preis, Leistungsort und gegebenenfalls Ausführungszeitraum ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
§ 3 Einsatz von Nachunternehmern
Hamburger Baustellenservice ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Nachunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Vertragspartner des Kunden bleibt Hamburger Baustellenservice.
Die Verantwortlichkeit von Hamburger Baustellenservice für die vertragsgemäße Erbringung der gegenüber dem Kunden geschuldeten Leistungen wird durch den Einsatz von Nachunternehmern nicht berührt.
Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass eine bestimmte Person oder ein bestimmter Nachunternehmer eingesetzt wird, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Verbrauchern werden Preise nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben angegeben.
Zusätzliche oder nachträglich beauftragte Leistungen können gesondert berechnet werden.
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Termine und Leistungserbringung
Vereinbarte Ausführungs-, Liefer- und Montageterminen werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung eingehalten.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen und einen geeigneten Zugang zum Einsatzort zu ermöglichen.
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden verursacht werden, können zu einer entsprechenden Verschiebung der Leistung führen. Hierdurch verursachter zusätzlicher Aufwand kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der getroffenen Vereinbarungen berechnet werden.
Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, insbesondere höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, außergewöhnlichen Verkehrsbehinderungen oder vergleichbaren unvorhersehbaren Umständen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen.
Insbesondere sind Besonderheiten des Einsatzortes, Zufahrtsbeschränkungen, Gefahrenstellen und sonstige für die Leistung relevante Umstände rechtzeitig mitzuteilen.
Soweit Genehmigungen, Zustimmungen oder sonstige Voraussetzungen in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen, hat dieser sie rechtzeitig zu beschaffen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass Hamburger Baustellenservice diese Aufgabe übernimmt.
Besondere Bedingungen für Bauzaunvermietung
§ 7 Mietgegenstände und Mietdauer
Art und Umfang der vermieteten Bauzäune und Zubehörteile sowie die vereinbarte Mietdauer ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des jeweiligen Eigentümers.
Eine gewünschte Verlängerung der Mietdauer ist rechtzeitig mit Hamburger Baustellenservice abzustimmen.
Wird ein Mietgegenstand über den vereinbarten Zeitraum hinaus genutzt und nicht rechtzeitig zurückgegeben bzw. zur Abholung bereitgestellt, können zusätzliche Mietkosten entstehen.
§ 8 Nutzung der Mietgegenstände
Der Kunde hat die überlassenen Mietgegenstände pfleglich und vertragsgemäß zu behandeln.
Eine wesentliche Veränderung, Weitervermietung oder Verbringung an einen anderen Einsatzort bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde darf Sicherheitseinrichtungen nicht eigenmächtig entfernen oder verändern, soweit dadurch die ordnungsgemäße Aufstellung beeinträchtigt wird.
§ 9 Beschädigung und Verlust
Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Mietgegenständen sind Hamburger Baustellenservice unverzüglich mitzuteilen.
Für vom Kunden schuldhaft verursachte Schäden oder Verluste gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Normale vertragsgemäße Abnutzung stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.
Lieferung, Montage und Demontage
§ 10 Zugang zum Einsatzort
Der Kunde hat sicherzustellen, dass der vereinbarte Einsatzort zum vorgesehenen Zeitpunkt zugänglich ist.
Erforderliche Zufahrtsmöglichkeiten und geeignete Flächen für Anlieferung und Arbeiten sind vom Kunden bereitzustellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand durchgeführt werden, können dadurch tatsächlich entstehende Mehrkosten nach den gesetzlichen Voraussetzungen berechnet werden.
§ 11 Montage und Demontage
Hamburger Baustellenservice führt vereinbarte Montage- und Demontagearbeiten entsprechend dem jeweiligen Auftrag durch.
Nachträgliche Änderungen des Aufstellortes oder zusätzliche Arbeiten sind gesondert zu vereinbaren.
Bauzaunwerbung, Banner und Beschilderung
§ 12 Druckdaten und Inhalte
Bei individuell angefertigten Bannern, Schildern oder sonstigen Werbemitteln ist der Kunde für die von ihm bereitgestellten Inhalte, Texte, Logos, Bilder und sonstigen Materialien verantwortlich.
Der Kunde versichert, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen und dass die bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
Hamburger Baustellenservice ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte umfassend auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen.
§ 13 Individuelle Anfertigungen
Bei individuell produzierten Bannern, Schildern oder vergleichbaren Produkten können technisch und handelsüblich bedingte geringfügige Abweichungen insbesondere hinsichtlich Farbe und Darstellung auftreten.
Vom Kunden freigegebene Entwürfe oder Druckdaten bilden die Grundlage der Produktion.
Für Verbraucher gelten hinsichtlich individuell nach Kundenspezifikation angefertigter Waren die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
Baumschutz und sonstige Baustellendienstleistungen
§ 14 Leistungsumfang
Art und Umfang von Baumschutzmaßnahmen und sonstigen Baustellendienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
Der Kunde hat Hamburger Baustellenservice auf besondere örtliche Anforderungen und ihm bekannte behördliche Vorgaben hinzuweisen.
Soweit bestimmte Genehmigungen oder behördliche Abstimmungen erforderlich sind, ist im jeweiligen Auftrag festzulegen, welche Vertragspartei diese übernimmt.
Allgemeine Vertragsbedingungen
§ 15 Änderungen und Stornierungen
Änderungs- oder Stornierungswünsche sind Hamburger Baustellenservice möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Bereits erbrachte Leistungen sowie tatsächlich entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.
Für Verbraucher bleiben zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, unberührt.
§ 16 Abnahme bei Werkleistungen
Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist und eine Abnahme vorgesehen oder erforderlich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Abnahme.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
§ 17 Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte.
Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit Hamburger Baustellenservice Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erhält.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
§ 18 Haftung
Hamburger Baustellenservice haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
§ 19 Verbraucher und Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zustehen.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Bei Dienstleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollen, gelten die gesetzlichen Regelungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn, möglichen Wertersatz und gegebenenfalls zum Erlöschen des Widerrufsrechts.
Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist bzw. die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten.
§ 20 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Hamburger Baustellenservice.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: August 2026
